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Aktuelles
Freiheit der Berufswahl Drucken E-Mail

Artikel 12 Grundgesetz:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.

Der SWR hat in seiner Reihe "Im Namen des Volkes"  einen kleinen Spot zur Freiheit der Berufswahl gedreht.

Darin hat eine junge Akademikerin ein Vorstellungsgespräch in einer großen Firma. Sie ist nervös, etwas unsicher, bekommt die üblichen Fragen gestellt – und hat den Job. Doch der sieht anders aus, als es das Gespräch vermuten lässt … (Spot, 06:57 min)
 
Empowerment! Drucken E-Mail

"Wir sind Sexworker! Wir benutzen unseren Verstand und unsere Fachkenntnis um ein Einkommen zu erzielen. Wir sind stolz darauf, uns und unsere Familien zu ernähren. Wir achten gegenseitig auf uns bei der Arbeit; wir kämpfen für sichere und faire Standards in der Sexarbeit und Gleichbehandlung in der Gesellschaft..." Dies sind die einleitenden Worte der Empower-Foundation in Bangkok/Thailand, einer Organisation von Sexworkern. Ihre Arbeit, ihre Vernetzungsstrukturen und ihr breit gefächertes Angebot stellen sie in einem zehnminütigen Video vor, welches zeigt, wie wichtig das Konzept des Empowerment - gerade in der Sexarbeit - ist.

 
Abschlussbericht Drucken E-Mail

Viermal fand 2008 und 2009 ein ca. fünfstündiges Seminar statt, bei dem verschiedene Themen vorgestellt und gemeinsam bearbeitet wurden. Dies waren Themen der persönlichen Reflektion und der Umgang mit aus der Tätigkeit resultierenden psychischen Belastungen. Neben Wissensvermittlung und persönlicher Reflektion stellte es auch ein Forum zum Austausch der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen aus verschiedenen Beratungsstellen in NRW dar.

Hier stellen wir den Abschlussbericht zum Projekt „Seminare für ehrenamtliche MitarbeiterInnen von Beratungsstellen für Prostituierte“ vor.

 
Presseerklärung Fachtagung Prostitution Drucken E-Mail

"Sexarbeit ist Arbeit"

Dies war das Motto der 40. Fachtagung Prostitution in Dortmund.

SexarbeiterInnen, MitarbeiterInnen verschiedener Beratungsstellen, die mit Prostituierten zusammen arbeiten, Vertreterinnen der Gesundheitsämter sowie die Vertreterin der Gewerkschaft ver.di  und geladene Referentinnen  aus Deutschland, Österreich und der Schweiz trafen sich, um unter dem Motto „Sexarbeit ist Arbeit“ zu tagen und neue Ziele und Inhalte zu formulieren.

Die Abschlusserklärung finden Sie hier.

 
Urteil I: Arbeitsamt vermittelt keine Sexarbeiterinnen Drucken E-Mail

In dem Rechtsstreit hatte ein Bordellbesitzer aus Speyer bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Vermittlung von Prostituierten aus Deutschland und den EU-Mitgliedstaaten beantragt. Der Bordellbetreiber wollte in seinem Etablissement Prostituierte sozialversicherungspflichtig beschäftigen.«Mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird Frauen vielleicht der Einstieg in den Beruf erleichtert», erklärte der Kläger.

Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichtes ist eine Vermittlung von Prostituierten jedoch nicht mit der Werteordnung der Bundesrepublik vereinbar. Hier finden Sie zwei Artikel aus der Sächsischen Zeitung online und von netzzeitung.de

 
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